Aufgaben

Im Rahmen des Gründerstipendium NRW übernehmen die teilnehmenden Netzwerke zwei wesentliche Funktionen: Zum einen unterstützen sie die Gründerinnen und Gründer mit Rat und Tat, indem sie ihnen einen Coach zur Seite stellen – kostenfrei. Zum anderen organisieren und begleiten die Netzwerke den Auswahlprozess der sich bewerbenden Stipendiatinnen und Stipendiaten, indem sie eine qualifizierte Jury aus mindestens drei Personen, unter denen mindestens eine Frau ist, benennen.

Am Anfang jeder Förderung steht der Coaching-/Betreuungsfahrplan, dessen Meilensteine individuell und im engen Austausch zwischen dem Gründenden und dem von dem Gründungsnetzwerk vermittelten Coach festgelegt werden.

Das Gründungsnetzwerk unterstützt zudem bei der Kapitalakquise und bewertet die Projektfortschritte zusammen mit dem Coach. Hierfür sollen die Stipendiatinnen und Stipendiaten während des Förderzeitraums von maximal zwölf Monaten mindestens dreimal den Stand ihres Businessplans reflektieren und ihr Businessmodell mit dem Coach besprechen. So kann die Geschäftsidee reifen und wahrscheinlicher zum Erfolg geführt werden. Kritische Entwicklungen und ausbleibende Projektfortschritte wiederum werden durch die Zusammenarbeit zwischen Gründenden, Gründungsnetzwerk, Coach und Jury schneller erkannt und korrigiert.

Zwei Männer in Hemden vor Glas-Notizwand
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Akkreditierung

Voraussetzung für eine Akkreditierung als Gründungsnetzwerk ist der Nachweis von Erfahrung in der erfolgreichen Beratung von Gründerinnen und Gründern. Hierfür sind im Antrag zur Akkreditierung die Anzahl der durchgeführten Beratungen im letzten Jahr sowie drei erfolgreiche Gründungsbegleitungen darzulegen. Darüber hinaus ist eine Darstellung der angebotenen Beratungsleistungen und der für die Gründerinnen und Gründer bereitgestellten Ressourcen und Infrastrukturen erforderlich.

 

Gründungsnetzwerke in NRW

Fragen und Antworten für Gründungsnetzwerke

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Akkreditierung und Arbeit der Gründungsnetzwerke.

Gründungsnetzwerke und deren Aufgaben

Das Gründungsnetzwerk bietet in einer oder mehreren Beratungsstellen einen Anlaufpunkt für den Erstkontakt und eine Erstberatung zur Antragstellung für das Gründerstipendium NRW an. Hierüber werden auch weitere Kontakte zu gründungserfahrenen Beratern bzw. Coaches (Gründungsberater für das Projekt) aus der Region und Finanziers vermittelt. Das Gründungsnetzwerk beruft die Jury.

Der Coach steht für die persönliche Beratung des Stipendiaten zur Verfügung. Ziel der Beratung ist es, das Geschäftskonzept auf Plausibilität und Machbarkeit zu überprüfen und über die Gründungs- und Genehmigungsformalitäten, die für das Gründungsvorhaben relevant sind, zu beraten.

Diese Tätigkeiten sollen

  • eine vertiefte und endgültige Analyse der Realisierungsfähigkeit des Vorhabens,
  • eine Unterstützung bei der Erarbeitung des Unternehmenskonzeptes,
  • eine Analyse des weitergehenden Beratungsbedarfs zur vertiefenden Intensivberatung zu Spezialfragen (Vertragsrecht, Steuern etc.) und die Festlegung einer detaillierten Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Vorhabens und
  • eine Informationsvermittlung und einen Verweis auf weitere Beratungen entsprechend dem Maßnahmenplan im Gründungsnetzwerk oder durch selbstständige Beraterinnen bzw. Berater 

Nach der Gründung muss der Coach, ggf. in Zusammenarbeit mit einem Berater aus dem Netzwerk, die Gründerinnen und Gründer bis zur letzten Auszahlung des Stipendiums betreuen. Für diesen Zeitraum soll ein Maßnahmenplan erarbeitet werden, dessen Umsetzung von dem Coach begleitet wird. Der Coach übernimmt die Steuerung und Koordinierung des gesamten Beratungsprozesses wie die Kontaktaufnahme mit und Einbindung von anderen Beratungsinstitutionen, die Abstimmung zum arbeitsteiligen Vorgehen, die Moderation von Abstimmungs- und Planungsgesprächen und die Einbeziehung selbstständiger Beraterinnen und Berater in den Beratungsprozess. Nach Ablauf des Stipendiums soll der Coach oder ein Berater des Netzwerks die Gründerinnen und Gründer auf die verfügbaren Angebote einer anschließenden Begleitberatung hinweisen.

Die Aufgaben des Coaches nach der Richtlinie können Personen mit Erfahrungen in der Unterstützung von Existenzgründungen oder mit eigener Gründungserfahrung übernehmen.

Als Coaches können demnach beispielsweise Personen tätig werden, die aufgrund ihrer Ausbildung und ihres Berufes Erfahrungen in der Gründungsberatung mitbringen. Dies liegt beispielsweise vor, wenn der Coach über ein erfolgreich abgeschlossenes aufgabenspezifisches Studium oder über einschlägige Berufserfahrung im kaufmännischen Bereich und Beratungserfahrung zu betriebswirtschaftlichen Themen verfügt. Ebenso verfügen Unternehmerinnen und Unternehmer mit eigenem Gründungshintergrund über Erfahrungen zu Existenzgründungen. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer engagieren sich ehrenamtlich und stellen ihr Wissen und ihre Erfahrung Gründungsinteressierten zur Verfügung und unterstützen diese.

Zudem sollten Kenntnisse über die Angebote und Ansprechpartner bei den regionalen Partnerinnen und Partnern sowie sonstige für Gründerinnen und Gründer relevante Angebote und Institutionen vorliegen. Der Coach kann den Stipendiaten auch die hierfür erforderlichen Informationen über das Netzwerk zur Verfügung stellen. Er kann zur Erfüllung seiner Aufgaben mit anderen Fachleuten aus der Gründungsberatung zusammenarbeiten.

Ein vorübergehender Ausfall des Coachs, der zu keiner Gefährdung der Einhaltung des Betreuungsfahrplanes führt, ist unschädlich. Bei einem längeren Ausfall, der dazu führt, dass der Betreuungsfahrplan nicht mehr eingehalten werden kann oder die Wahrscheinlichkeit für die Umsetzung der Geschäftsidee innerhalb der Laufzeit des Stipendiums gefährdet ist, stellt das betreuende Netzwerk einen Ersatzcoach.

Den Stipendiaten muss nach Bedarf eine weiterführende Fachberatung aus dem Gründungsnetzwerk vermittelt werden. Entscheidend ist, welcher Beratungsbedarf besteht, der nicht unmittelbar durch den Coach abgedeckt werden kann. Bei erkannten Defiziten oder Schwachstellen im Geschäftsplan sollen weitere Unterstützungsmöglichkeiten beispielsweise durch Technologieexperten (Technologiezentren, Hochschulen, Forschungseinrichtungen) und/oder externe Berater (freiberufliche Berater, Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare) sowie weitere Experten aufgezeigt werden.

Kann die zusätzliche Fachberatung nicht kostenfrei angeboten werden, ist eine Förderung durch das Beratungsprogramm Wirtschaft zu prüfen.

Der Betreuungsfahrplan muss nicht dem Antrag beigefügt werden und wird nicht Grundlage des Zuwendungsbescheides. Er wird zwischen dem Coach und dem Stipendiaten ausgehandelt. Gründungen sind nur bedingt planbar. Um Anpassungen und Änderungen des Coaching-/Betreuungsfahrplans während der Gründung unbürokratisch und flexibel zu ermöglichen, sieht die Richtlinie lediglich eine Vereinbarung zwischen Coach und Stipendiaten vor. Die Stipendiaten sind allerdings verpflichtet, die im Coaching-/Betreuungsfahrplan vereinbarten Termine mit dem Coach einzuhalten. Nach der Vereinbarung des Coaching-/Betreuungsfahrplans sollen mindestens zwei weitere verbindliche Termine mit dem Coach vereinbart werden. Der Coach kann bei mangelndem Projektfortschritt eine Präsentation vor der Jury verlangen, die dann über die Weiterführung des Stipendiums befindet.

Der Coaching-/Betreuungsfahrplan beinhaltet einen groben Zeitplan für die Projektlaufzeit des Gründerstipendiums NRW mit Angaben zu Beratungsmaßnahmen zur Businessmodell- und Businessplanerstellung, der Geschäftsmodellentwicklung sowie zur Weiterbildung zu betriebswirtschaftlichen und gründungsrelevanten Themen anhand der individuellen Erfordernisse im Gründerteam.

Die Unterstützung bei der Kapitalakquise soll den Gründerinnen und Gründern Hilfestellung bei der Finanzplanung geben. Eine umfassende Beratung sollte eine Information zur Erstellung einer Finanzplanung, zu Förderprogrammen, zur Finanzierung durch Kreditinstitute, zu den jeweiligen Antragsverfahren aber u. U. auch zu Risikokapitalgebern umfassen. Eine Begleitung der Gründerinnen und Gründer zu den Kreditinstituten ist keine Voraussetzung für die Akkreditierung zur Richtlinie.

Für die Akkreditierung muss das Netzwerk belegen, dass die gründungsspezifische Beratung zu seinen Aktivitäten gehört. Zudem muss es über einen Pool an Experten verfügen, die über eine besondere Fachexpertise verfügen. Hierbei kann es sich auch um externe Beraterinnen oder Berater handeln, die im Einzelfall hinzugezogen werden. Eine Spezialberatung, die über eine allgemeine Erstberatung hinausgeht, muss nicht kostenfrei angeboten werden (siehe auch Frage zur Fachberatung).

Wird der Coaching- oder Betreuungsfahrplan von dem Stipendiaten nicht eingehalten und wird für die zeitliche Verzögerung weder ein sachlicher Grund seitens des Stipendiaten vorgetragen noch ist ein solcher erkennbar, so liegt ein Anhaltspunkt für einen mangelnden Projektfortschritt vor. Insbesondere, wenn der Stipendiat ohne sachlich erkennbaren Grund Meilensteine nicht erfüllt oder die verbindlichen Termine mit dem Coach nicht einhält, kann von einem mangelnden Projektfortschritt ausgegangen werden.

Akkreditierung von Gründungsnetzwerken

Alle Gründungsnetzwerke müssen einen Antrag auf Akkreditierung beim Projektträger Jülich einreichen.

Postadresse:
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
Eike Langer
Geschäftsbereich Technologische und regionale Innovationen (TRI)
Karl-Heinz-Beckurts-Str. 13
52428 Jülich

Die Verpflichtungserklärung zur Übernahme der in den Nummern 4, 6.8 und 7 der Richtlinie beschriebenen Aufgaben (siehe auch FAQ – Aufgaben Gründungsnetzwerke) ist obligatorisch.

Für eine erfolgreiche Akkreditierung müssen mindestens drei erfolgreiche Gründungsvorhaben begleitet worden sein. Im Weiteren ist darzustellen, wie viele Beratungen von Gründerinnen und Gründern im letzten Jahr durchgeführt worden sind. Mindestens drei Jurymitglieder müssen bereits im Akkreditierungsantrag benannt werden. Um auf die zeitweise Verhinderung einzelner Jurymitglieder flexibel reagieren zu können, dürfen pro Jury bis zu sechs Personen benannt werden.

FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Aufgaben und die Akkreditierung eines Netzwerks finden sich in den FAQ für Netzwerke.

Kontakt für Netzwerke

Eike Markus Langer
Dr. Holger Giani
Julian Finklenburg
Janina Grzonka

ptj-gruender@fz-juelich.de

+ s. Kontaktdaten im internen Bereich

Downloads

für Gründerinnen und Gründer

Ideenpapier

weitere Dokumente

Richtlinie (gültig seit 01.10.2020)

FAQ (Volltext; Stand 30.03.2021)