Das Gründungsstipendium NRW ist eine Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung von innovativen Unternehmensgründungen. Die Initiative richtet sich an Gründerinnen und Gründer, die ihre Geschäftsidee im Bereich zukunftsorientierter Technologien und innovativer Dienstleistungen sowie Geschäftsmodelle in NRW realisieren wollen. Ziel ist es, Gründerinnen und Gründer vor und zu Beginn ihrer Existenzgründung zu unterstützen, sodass sie in dieser anspruchsvollen Phase den Freiraum haben, sich voll und ganz auf die Vorbereitung und Umsetzung ihrer Geschäftsidee zu konzentrieren. Wer gefördert werden kann und wie der Weg zum Gründungsstipendium NRW aussieht, erklären wir hier.

Team von jungen Gründern sitzt an einem Tisch und bespricht sich.
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Wer wird gefördert?

Gefördert werden Einzelgründende oder Teams von bis zu drei Personen, die jeweils das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und in Nordrhein-Westfalen ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt haben und das Gründungsvorhaben als Hauptberuf verfolgen. Zudem wird vorausgesetzt, dass sie sich entweder mit einem Unternehmen in NRW innerhalb der kommenden zwölf Monate selbstständig machen wollen oder diese Existenzgründung bereits innerhalb der vergangenen zwölf Monate erfolgt ist. Der Zeitrahmen für die Existenzgründung umfasst demnach bis zu einem Jahr vor und einem Jahr nach der Antragstellung für ein Stipendium. Interessenten, die nicht die deutsche oder eine EU-Staatsbürgerschaft haben, sollten beachten, dass sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken oder eine unbefristete Niederlassungserlaubnis brauchen. Im Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel dürfen keine Beschränkungen vermerkt sein, die eine Gründung als hauptberufliche Tätigkeit unmöglich machen.

Wie läuft die Förderung ab?

Sobald die Förderung bewilligt ist, erhalten die Gründerinnen und Gründer 1.200 Euro pro Monat und Person über eine Laufzeit von maximal einem Jahr. Das Geld kann sowohl für den privaten Lebensunterhalt verwendet als auch in das Start-up investiert werden. Darüber hinaus profitieren die Stipendiatinnen und Stipendiaten von einem Coaching, das ihnen von akkreditierten Gründungsnetzwerken zur Gründungsbegleitung angeboten wird. Diese Netzwerke haben einschlägige Erfahrungen in der Unterstützung von Existenzgründungen und unterstützen die Gründerinnen und Gründer dabei, Kontakte zur regionalen Gründungsszene, zu etablierten Unternehmen und Investoren zu knüpfen. Die vermittelten Coaches beraten die Existenzgründerinnen und -gründer individuell und erstellen zusammen mit den Gründerinnen und Gründern jeweils auf die Geschäftsidee zugeschnittene Betreuungsfahrpläne.

Der Bewerbungsprozess im Überblick

Prozessschema Bewerbungsprozess
© Projektträger Jülich, Forschungszentrum Jülich GmbH

In sieben Schritten zum Gründungsstipendium NRW:

37 Netzwerke in ganz NRW

Wo und wie kann ich mich bewerben?

Um sich für ein Gründungsstipendium bewerben zu können, muss zunächst Kontakt zu einem der akkreditierten Gründungsnetzwerke aufgenommen werden. Die Gründerinnen und Gründer sind frei in der Wahl des Netzwerks. Die Liste der Netzwerke wird fortlaufend erweitert, sodass Gründerinnen und Gründer von der flächendeckenden Qualität und räumlichen Nähe profitieren können.

Wir empfehlen, sich ein Gründungsnetzwerk in der Nähe des geplanten Unternehmensstandortes zu suchen, um eine enge Abstimmung zu gewährleisten und den Austausch zu erleichtern. Das Gründungsnetzwerk berät die Bewerberinnen und Bewerber und führt durch den weiteren Bewerbungsprozess.

Diese Umgebungskarte sowie eine alphabetische Liste zeigen die akkreditierten Gründungsnetzwerke bzw. Gründungsnetzwerkpartner in Nordrhein-Westfalen.

Gründungsnetzwerke in NRW

Das Ideenpapier

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Nach einer Erstberatung beim Gründungsnetzwerk erstellen die Gründerinnen und Gründer ein aussagekräftiges Ideenpapier, in dem sie ihre Geschäftsidee präsentieren, die derzeitige Marktsituation und ihre eigenen Wettbewerbschancen skizzieren sowie die Machbarkeit und Erfolgsaussichten ihrer Geschäftsidee einordnen. Ebenso stellen die Gründerinnen und Gründer sich selbst und ihre unternehmensspezifischen Fähigkeiten kurz vor. Dieses Ideenpapier reichen die Gründerinnen und Gründer dann bei ihrem Gründungsnetzwerk ein und werden eingeladen, ihre Idee vor der Jury des Netzwerks zu pitchen.

Es ist nur in Ausnahmefällen und nur nach Zustimmung der ersten Jury möglich, vor verschiedenen Jurys bzw. bei unterschiedlichen Netzwerken zu pitchen. Das heißt: Wer im ersten Pitch keinen Erfolg hatte, kann zwar die Möglichkeit bekommen, seinen Pitch zu überarbeiten und erneut zu präsentieren, muss dies aber vor der gleichen Jury tun. Die Termine der Jurysitzungen werden regelmäßig hier auf der Webseite im Kalender veröffentlicht.

Für Gründerinnen und Gründer

Vorlage fürs Ideenpapier zum Download

 

Wie läuft die Jurysitzung ab?

Die Jury entscheidet, ob die Gründerinnen und Gründer zur Förderung empfohlen werden oder nicht. Sie wird vom jeweils betreuenden Gründungsnetzwerk berufen und besteht aus drei bis sechs Mitgliedern mit einschlägiger Gründungserfahrung aus dem regionalen Umfeld.
Die Jurorinnen und Juroren treffen ihre Auswahl auf Basis des vorab eingereichten Ideenpapiers und einer persönlichen Präsentation, in denen alle Gründerinnen und Gründer des Gründungsteams ihr Konzept vorstellen. Im direkten Anschluss an den Pitch erhalten die Präsentierenden die Gelegenheit, konkrete Fragen der Jury zu beantworten. Die Jury bewertet das Team und seine Gründungsidee in den Kriterien Gründungspersönlichkeit/-team, Innovativität der Geschäftsidee, Machbarkeit, Kundennutzen/Bedarf und adressierter Markt/Branche/Wettbewerbssituation.

Die Entscheidung der Jury über die Förderempfehlung wird zeitnah durch das betreuende Netzwerk mitgeteilt. Daraufhin sollten die ausgewählten Gründerinnen und Gründer innerhalb von vier Wochen nach der Jurysitzung einen Antrag auf Förderung beim Projektträger Jülich stellen. Der Antrag wird online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW gestellt. Zur Anmeldung wird ein Ausweisdokument mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (Personalausweis, Elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte für EU-Bürgerinnen und –Bürger) benötigt. Nach vollständig eingereichtem Antrag wird über den Förderantrag entschieden.

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Wie geht es nach der Jurysitzung weiter?

Der Pitch war erfolgreich? Wie es danach weitergeht und welche To-dos Stipendiatinnen und Stipendiaten auf dem Schirm haben sollten:

Infos zum weiteren Ablauf
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Downloads

Alle Unterlagen rund um das Gründungsstipendium NRW zum Runterladen:

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Noch Fragen?

Hier gehts zu den FAQ.

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Kontakt

Immer noch Fragen? Eine Beratung bei konkreten, individuellen Anliegen gibt es beim Gründungsstipendium-Team:

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Die nächsten Jurysitzungen auf einen Blick

14.05.2024 Jurysitzung, Veranstaltung

Gründungsnetzwerk Region Düsseldorf/Kreis Mettmann

Düsseldorf

14.05.2024 08:30 Uhr

Der nächste Jurysitzungstermin des Gründungsnetzwerks Region Düsseldorf/Kreis Mettmann bei der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf.

Die Sitzung findet an folgendem Ort statt:  Kreis Mettmann, Düsseldorfer Str. 26, 40822 Mettmann, Zimmer 1.604 (kleiner Sitzungssaal)

14.05.2024 Jurysitzung, Veranstaltung

STARTERCENTER NRW Köln

Köln

14.05.2024

Die nächste Jurysitzung des Gründungsnetzwerks STARTERCENTER NRW Köln steht fest.

14.05.2024 Jurysitzung, Veranstaltung

STARTERCENTER NRW Märkische Region bei der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen

Hagen

14.05.2024 13:00 - 17:00 Uhr

Der nächste Jurysitzungstermin des Gründungsnetzwerks STARTERCENTER NRW Märkische Region bei der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen steht fest.

15.05.2024 Jurysitzung, Veranstaltung

STARTERCENTER NRW im Kreis Coesfeld und die Partner für Gründung und Wachstum - gwc

Dülmen

15.05.2024 15:00 - 18:00 Uhr

Der nächste Jurysitzungstermin des Gründungsnetzwerks STARTERCENTER NRW im Kreis Coesfeld und die Partner für Gründung und Wachstum - gwc steht fest.

17.05.2024 Jurysitzung, Veranstaltung

Gründerregion Niederrhein

Mönchengladbach

17.05.2024

Der nächste Jurysitzungstermin des Gründungsnetzwerks Gründerregion Niederrhein steht fest.

21.05.2024 Jurysitzung

digitalHUB Aachen

Aachen

21.05.2024

Am Dienstag, 21.05.2024, findet eine Jurysitzung des Gründungsnetzwerks digitalHUB Aachen statt.

22.05.2024 Jurysitzung, Veranstaltung

Digital Hub Bonn

Bonn

22.05.2024

Die nächste Jurysitzung des Gründungsnetzwerks Digital Hub Bonn steht fest.  Die Jurysitzung findet online über Zoom statt.

28.05.2024 Jurysitzung, Veranstaltung

CO_SPACE.DN

Düren

28.05.2024 10:00 - 13:00 Uhr

Der nächste Jurysitzungstermin des Gründungsnetzwerks CO_SPACE.DN steht fest. Die Jurysitzung findet in den Räumen des Coworking Space Düren statt. Interessierte können hier mit dem Gründungsnetzwerk Kontakt aufnehmen.

07.06.2024 Jurysitzung, Veranstaltung

Go! Kreis Borken STARTERCENTER NRW bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken

Ahaus

07.06.2024 09:00 Uhr

Der nächste Jurysitzungstermin des Gründungsnetzwerks Go! Kreis Borken STARTERCENTER NRW bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken steht fest.

10.06.2024 Jurysitzung, Veranstaltung

STARTERCENTER NRW bei der Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft Steinfurt

Steinfurt

10.06.2024

Der nächste Jurysitzungstermin des Gründungsnetzwerks STARTERCENTER NRW bei der Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft Steinfurt steht fest.