01.04.2020 News

Unterstützung für Start-ups: Laufzeitverlängerung und finanzielle Aufstockung für das Gründerstipendium NRW

Auch Start-ups leiden unter den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise. Zur Unterstützung hat NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart eine Verlängerung des Gründerstipendium.NRW beschlossen.

Karabiner an einem Seil
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Das Corona-Virus und vor allem seine wirtschaftlichen Auswirkungen machen auch vor der Start-up-Szene in NRW nicht Halt. Ganz im Gegenteil: Investoren springen ab, Kunden bleiben aus, Workshops und Meetings können nicht wie geplant stattfinden. Laufende Kosten summieren sich – aber plötzlich fehlen die Einnahmen.

Um jetzt die Start-ups des Gründerstipendium.NRW dabei zu unterstützen, diese harten Zeiten zu überbrücken, hat NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart beschlossen, die Laufzeit des Gründerstipendium.NRW von zwölf auf fünfzehn Monate zu verlängern und die Zuwendung dafür um weitere 3.000 EUR auf 15.000 EUR aufzustocken. Das betrifft ausschließlich alle diejenigen Stipendiatinnen und Stipendiaten, deren Stipendium regulär zwischen 01.03.2020 und 30.06.2020 ausläuft. Dieser Zeitraum wurde gewählt, weil davon auszugehen ist, dass diese Start-ups durch das unmittelbar bevorstehende oder gerade erfolgte Ende der Förderung und unvorhersehbare, veränderte Marktbedingungen besonders schwer von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise betroffen sind.

Alle Stipendiatinnen und Stipendiaten, auf die das zutrifft, werden umgehend vom Gründungsteam beim Projektträger Jülich per E-Mail kontaktiert. Von diesbezüglichen telefonischen Nachfragen beim Projektträger bitten wir daher abzusehen.

Um die Verlängerung in Anspruch zu nehmen, muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Allerdings müssen weiterhin alle Voraussetzungen für das Gründerstipendium.NRW erfüllt sein. Das bedeutet, der parallele Erhalt anderer Stipendien oder Fördermittel zur Finanzierung des Lebensunterhalts und des Unternehmensanlaufs ist ebenso ausgeschlossen wie ein paralleler Bezug von Leistungen zur Arbeitsförderung, zur Grundsicherung für Arbeitssuchende oder aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Darüber hinaus gilt ebenso, dass zusätzliche Nebentätigkeiten auch im gesamten Verlängerungszeitraum maximal im Umfang von zehn Wochenstunden ausgeübt werden dürfen und ein Wohnsitz in NRW vorhanden sein muss. Zudem muss das gegründete oder zu gründende Unternehmen weiterhin seinen Unternehmenssitz oder seine Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen haben. Werden diese Voraussetzungen nach dem regulären Ende des Stipendiums nicht mehr erfüllt, kann auch die Verlängerung und Aufstockung nicht in Anspruch genommen werden.

Die Laufzeitverlängerung des Gründerstipendium.NRW gilt für drei Monate im Anschluss an das reguläre Ende der Förderung. Es ist nicht möglich, die Verlängerung nur teilweise in Anspruch zu nehmen. Die zusätzlichen Mittel müssen nach Ablauf der regulären Förderdauer mit dem bekannten Formular als Gesamtbetrag angefordert werden. Sie werden dann jeweils vollständig in Summe ausgezahlt. Dies gilt auch für Stipendiatinnen und Stipendiaten, bei denen aufgrund von Verzögerungen im Gründungsprozess die regulären Auszahlungen nach sechs Monaten unterbrochen wurden, sofern sie innerhalb der verlängerten Laufzeit die Gründung eines kleinen oder Kleinstunternehmens nachweisen können.

Weitere Unterstützung für Start-ups – unabhängig von der Laufzeit des Gründerstipendiums NRW – bieten die Soforthilfen des Landes NRW in Form von Zuschüssen sowie Steuerstundungen. Weitere Informationen dazu findet ihr hier; der Antrag ist unter www.wirtschaft.nrw/corona verlinkt. Den Antrag auf Steuerstundung findet ihr bei der Finanzverwaltung NRW.